Mit Vorurteilen aufgeräumt
- "Behinderte Mitarbeiter sind unkündbar!"
- Diese Aussage ist falsch. Es ist zwar richtig, dass es für Behinderte einen besonderen Kündigungsschutz gibt, aber dieser greift nur bei Kündigungen, die in seiner Behinderung begründet sind. Fakt ist aber, dass eine Kündigung immer in Absprache mit dem Integrationssamt erfolgen muss. Das Amt muss einer Kündigung zustimmen und wird dieses auch tun, wenn die von Ihnen ausgesprochene Kündigung nicht ausschließlich in der Behinderung selbst begründet ist und das Integrationssamt die Chance bekommen hat Alternativen vorzuschlagen (z.B. teilweise Kostenübernahme).
Betriebsbedingte Kündigungen und Kündigungen in der Probezeit treffen den behinderten Mitarbeiter jedenfalls genauso, wie seine nicht behinderten Kollegen.
- "Die evtl. lange Einarbeitungszeit ist zu teuer für mein Unternehmen!"
- Hier macht es Ihnen der Staat besonders leicht. Denn in der Probezeit zahlt er bis zu 100% der Aufwendungen. Und wir vom Integrationsdienst nehmen Ihnen (wie bei allen anderen eventuellen Zuschüssen) die formale Arbeit ab und nehmen Kontakt mit den zuständigen staatlichen Stellen auf.
Nötige Aus- und Fortbildungen werden entweder bei uns in den Oberurseler Werkstätten durchgeführt, oder bei Ihnen im Unternehmen mit bis zu hundertprozentiger Kostenübernahme durch staatliche Stellen.
- "Behinderte Menschen einzustellen ist mir zu viel bürokratischer Aufwand!"
- Es stimmt, dass zum Beantragen von Fördergeldern jeglicher Art ein gewisses Know-How nötig ist. Dieses bieten wir vom Integrationsfachdienst der Oberurseler Werkstätten Ihnen jedoch völlig kostenfrei. Wir überspringen für Sie die bürokratischen Hürden und schonen damit Ihre kostbare Zeit.
- Falls Sie weitere Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, mit uns in Kontakt zu treten.
Wir informieren Sie gerne.
Das ist unser Job.