Staatliche Fördergelder

Unternehmen sind nach dem Gesetz verpflichtet, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen und deren Arbeitsplätze - im Rahmen ihrer Möglichkeiten - mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen auszustatten.

Die Kosten für notwendige Investitionen übernimmt der Staat.

Eine feste Grenze nach oben gibt es nicht. Maßgebend ist der Bedarf des behinderten Menschen.

Das Geld kommt aus der Ausgleichsabgabe, die diejenigen Unternehmen zahlen, welche keine Menschen mit Behinderung beschäftigen. Da viele Firmen lieber zahlen, als behindertengerechte Jobs zu schaffen, kann diese Förderung großzügig ausfallen.

Die staatlichen Hilfen im Detail

Manch Arbeitgeber setzt im großen Stil auf die Lohnzuschüsse bei der Beschäftigung von Behinderten. Dies ist nicht unverfroren sondern clever. Denn 5 Jahre bis zu 80% vom Lohn durch staatliche Stellen tragen zu lassen ist kein "Hintertürchen" im Gesetz, sondern die gewollte staatliche Leistung die Ihrem Unternehmen zustehen kann.