Staatliche Fördergelder
Unternehmen sind nach dem Gesetz verpflichtet, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen und deren Arbeitsplätze - im Rahmen ihrer Möglichkeiten - mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen auszustatten.
Die Kosten für notwendige Investitionen übernimmt der Staat.
Eine feste Grenze nach oben gibt es nicht. Maßgebend ist der Bedarf des behinderten Menschen.
Das Geld kommt aus der Ausgleichsabgabe, die diejenigen Unternehmen zahlen, welche keine Menschen mit Behinderung beschäftigen. Da viele Firmen lieber zahlen, als behindertengerechte Jobs zu schaffen, kann diese Förderung großzügig ausfallen.
Die staatlichen Hilfen im Detail
- Ausbildung
- Zuschuss bis zu 100% zur monatlichen Vergütung für die Dauer der Ausbildung
- Übernahme der Kosten für technische Hilfsmittel
- Probebeschäftigung
- Zuschuss bis zu 100% der monatlichen Lohnkosten für maximal drei Monate
- Lohnzuschuss
- Maximal drei Jahre Zuschuss zum Arbeitsentgeld. Bis zu 80% im ersten Jahr, bis zu 70% im zweiten Jahr und bis zu 60% im dritten Jahr
- Ausnahme: Bis zu fünf Jahre Förderung, wenn der Arbeitnehmer älter als 55 Jahre ist
- Arbeitshilfen im Betrieb
- Bis zu 100% der Kosten für Arbeitshilfen als Zuschuss
- Außergewöhnliche Belastungen
- In besonders schwierigen Fällen können -wenn keines der gängigen Förderprogramme greifen sollte- außergewöhnliche Belastungen der Arbeitgeber zusätzlich ausgeglichen werden
Manch Arbeitgeber setzt im großen Stil auf die Lohnzuschüsse bei der Beschäftigung von Behinderten. Dies ist nicht unverfroren sondern clever. Denn 5 Jahre bis zu 80% vom Lohn durch staatliche Stellen tragen zu lassen ist kein "Hintertürchen" im Gesetz, sondern die gewollte staatliche Leistung die Ihrem Unternehmen zustehen kann.
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